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Allgemeine Geschäftsbedingungen SchleiFee ostsee hotel residenz


Lieber Gast! Wir freuen uns Sie in unserer Hotel-Residenz begrüßen zu dürfen. Wir werden uns alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Beachten Sie daher die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt und Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.

AGB
I. Geltungsbereich. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Appartments der SchleiFee Freizeit- und Hotelbetriebs KG, im nachfolgenden SchleiFee genannt, zur Beherbergung, sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der SchleiFee für den Gast.
Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten zu einem anderen als Beherbergungszweck, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen, sowie die Nutzung der Flächen außerhalb der angemieteten Räumlichkeiten für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der SchleiFee. Die Zustimmung kann von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
Der Gast ist nicht berechtigt, mehr Personen in die Räumlichkeiten aufzunehmen, als in der jeweilig gültigen Buchungsbestätigung vorgesehen ist. Bei Verletzung dieser Regelung ist die SchleiFee berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.

II. Abschluss des Vertrages. Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zustande, indem wir Ihre Buchungsanfrage (schriftlich, online, telefonisch, persönlich formlos) mit entsprechender Buchungsbestätigung annehmen und Sie hierüber durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung informieren.
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, gilt eine mangelnde Vertretungsmacht als genehmigt, wenn kein schriftlicher Widerruf innerhalb einer Woche nach Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt.
Die Buchungsbestätigung berechtigt Sie zum Bezug der Ferienunterkunft - deshalb bitte sorgfältig aufbewahren und zur Anreise mitnehmen!
Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung. Die Übernahme der unveränderten Buchungsbestätigung durch Dritte (per Post, Fax oder E-Mail) ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der SchleiFee. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn der Vermieter diese schriftlich bestätigt hat.

III. Leistungen & Preise. Die vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Der Mietvertrag umfasst die Ferienunterkunft wie auf der Homepage oder im schriftlichen Angebot beschrieben. Der Mietpreis, sowie eventuelle Nebenkosten ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Für Sonderangebote gelten die Preise der hierfür gesonderten Programmausschreibung.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die SchleiFee ist bemüht den Wünschen des Gastes hinsichtlich der Lage der Räumlichkeiten zu entsprechen. Die SchleiFee vermietet eingerichtete Ferienwohneinheiten. Räume und Inventar sind pfleglich zu behandeln.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe. Alle Preisauszeichnungen gelten in EURO.
Alle anderen Leistungen, z.B. Fahrradleihe oder Teilnahme an Veranstaltungen der SchleiFee, zahlt der Gast direkt am Ort der Inanspruchnahme, wenn diese Leistungen nicht ausdrücklich im Programm eingeschlossen sind.
Die Mitnahme von Hunden mit einer Schulterhöhe von max. 40cm in die angemieteten Räumlichkeit ist nur unter Zustimmung der SchleiFee und  innerhalb der Maximalbelegung zulässig, und bedürfen der Anmeldung. Erst mit der Buchungsbestätigung durch die SchleiFee gilt die Unterbringing von mitgeführten Hunden als schriftlich vereinbart. Wir bitten um Verständnis, dass wir für Hunde einen Zimmerpreisaufschlag für die gesonderte Endreinigung berechnen. Hunde sind nur in den zulässigen Bereichen der Hotel - Residenz mitzuführen; alles weitere regelt die Hausordnung.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Anreise des Gastes 3 Monate und erhöhen sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder ggf. anfallende lokale Steuern und Abgaben nach Vertragsschluss, so behält sich die SchleiFee vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer oder lokale Steuern und Abgaben erhöht haben.

IV. Zimmerbereitstellung, An- und Abreise. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16.00 Uhr und endet am Abreisetag um 10.00 Uhr (spätere Abreise auf Anfrage); ein anderer Anspruch des Gastes besteht nicht.
Der Check-In erfolgt obligatorisch vorab per Onlineformular. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort per Schlüsselbox.
Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienunterkunft spätestens bis 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die SchleiFee aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.

V. Zahlung. Sofern nicht anders vertraglich geregelt gelten folgende Zahlungsbedingungen. Der komplette von der SchleiFee bestätigte Rechnungsbetrag ist in der verbindlichen Buchungsbestätigung konkret aufgeschlüsselt. Es ist innerhalb von 10 Werktagen nach Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises auf das von der SchleiFee benannte Konto zu zahlen.
Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Reiseantritt auf das Konto der SchleiFee zu zahlen. Sollte die Zeit zwischen Reiseantritt und Buchungsbestätigung kürzer als 14 Tage sein, ist der gesamte Betrag sofort zu entrichten, bzw. kann die Mietsumme vor Ort beglichen werden, wenn eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie erbracht wird. Die Höhe der Vorauszahlung wird im Vertrag schriftlich vereinbart.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die SchleiFee berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Werden Zahlung entsprechend oben genannten Bestimmungen nicht geleistet, behält sich die SchleiFee das Recht vor, die Buchungen zu stornieren. Hierüber wird der Kunde rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.
Bei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung und bei Vertragsverlängerungen vor Ort, ist der volle Rechnungsbetrag sofort fällig. Dies gilt auch für Buchungen nicht stornierbarer Ratenangebote entsprechend der jeweiligen Buchungsbestätigung. Sofern der Betrag nicht gezahlt wird, ist die SchleiFee zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
Die SchleiFe empfieht den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in
seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, zum
Beispiel Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie zum Beispiel schlechtes Wetter.

VI. Reiserücktritt / Nichtinanspruchnahme von Leistungen. Reservierungen des Vertragspartners (Mieters) sind für beide Vertragspartner verbindlich.
Es gelten die Stornierungsbedingungen der gebuchten Rate. Werden keine weiteren Angaben hinsichtlich der Stornierungsreglung in der Raten- und/oder Tarifbeschreibung vorgenommen, gelten die folgenden allgemeinen Regelung bei Stornierungen:
Es herrscht ein gegenseitiges, kostenfreies Stornierungsrecht bis Buchungsbestätigung durch die SchleiFee. Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich Konsumationsleistungen) zu entrichten. Erfolgt keine Kündigung und der Mieter reist nicht an, gelten die gleichen Bedingungen. Sämtliche Rücktritte müssen in
Schriftform erfolgen. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen ohne schriftliche Kündigung, bzw. Reiserücktritt/Kündigung ist die SchleiFee berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffelung zu berechnen, mindestens jedoch eine Gebühr in Höhe von EUR 50,- ab Versand der Buchungsbestätigung:
- bis 90 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises
- bis 30 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
- ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bei Reiseabbruch während des Aufenthaltes sind 100% des Vertragspreises zu zahlen. Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigten Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Schreibens bei dem Vermieter. Bei Nichtanreise ohne Ankündigung wird die Ferienunterkunft 24 Stunden nach dem Anreisetermin wieder zur Vermietung frei gegeben. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen kann sich der Mieter durch eine Reise-Rücktrittkosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung bei entsprechenden Anbietern schützen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer REISERÜCKTRITTKOSTEN-VERSICHERUNG. Wenn Sie durch unvorhergesehene Ereignisse wie Unfall oder Krankheit Ihre Reise nicht antreten können oder außerplanmäßig beenden müssen, ersetzt diese Versicherung Ihnen einen großen Teil der Rücktrittskosten. Eine entsprechende Rücktrittsversicherung ist im Miet-/Reisepreis nicht enthalten.

 

VI-I. Flex-Tarif Upgrade: Der Tarif bietet unseren Gästen Möglichkeit ihre gebuchte Reise bis 14 Tage vor Anreise gebührenfrei auf einen Termin bis zu 1 Jahr in die Zukunft umzubuchen (entscheidend für einen neuen Termin ist die Aufenthaltsdauer, nicht der Reisepreis). Das Flex-Tarif Upgrade wird bei Abschluss der Buchung, kurz vor Buchungsabschluss, angezeigt und kann per Klick-Box angewählt werden. Der Tarif gilt bis 14 Tage vor Anreise - danach gelten die Gebühren dieser AGB unter VI und der Buchungsrate (der Tarif ist nicht anwendbar auf Nicht-Stornierbare Raten). Falls eine Absicherung für den Zeitraum < 14 Tage vor Anreise gewünscht ist, wird der zusätzliche Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Bitte beachte: Bei einer Umbuchung der Reise z.B. aufgrund einer Pandemiesituation fließen die bereits geleisteten Zahlungen automatisch in das Reiseguthaben ein, welches ggfs. auch abteilig erstattet werden kann. Der Preis für den Tarif bleibt grundsätzlich geschuldet.

VII. Auflösung des Mietvertrages. Kann die Urlaubsreise wegen nicht vorhergesehener Ereignisse "höherer Gewalt", wie Naturkatastrophen oder politischer Krisen nicht angetreten werden, werden keine weiteren als die ggf. bereits geleisteten Zahlungen erhoben. Die Buchung gilt somit als storniert. Gegenseitige Rechtsansprüche bestehen dann nicht mehr.
Ferner ist die SchleiFee berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Dies ist insbesondere gegeben, falls:
- die gebuchten Räumlichkeiten aufgrund höherer Gewalt oder seitens der SchleiFee nicht zu vertretenden Umstände nicht bezugsbereit sind und eine anderweitige Unterbringung nicht möglich ist und die Erfüllung diesen Vertrages unmöglich macht.
- Hotelleistungen/Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein.
- Die SchleiFee begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung/Räumlichkeiten den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der SchleiFee in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der SchleiFee zuzurechnen ist.
- der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
- ein Verstoß gegen Klausel I, Absatz 2 vorliegt.

VIII. Haftung. Der Mieter/Gast haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten  Ferienunterkünfte und in vollem Umfang für alle während seiner Mietdauer von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden. Bei Schäden ist die SchleiFee oder eine andere hierfür benannte Person sofort zu benachrichtigen. Entstandene Schäden sind mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss mit Schlüsseln zu tragen. Dafür werden die tatsächlich anfallenden Kosten, mindestens aber 100,00 EUR in Rechnung gestellt. Stellt die SchleiFee erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter/Gast nachträglich in Rechnung gestellt. Hierzu sind auch die ausliegenden Hausregeln zu beachten. Eine vom Vertrag abweichende Nutzung der überlassenen Räume berechtigt die SchleiFee zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Hierdurch wird der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nicht gemindert. Die SchleiFee behält sich vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt unmöglich geworden ist, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche hergeleitet werden können. Für eingebrachte Sachen wird seitens der SchleiFee ausdrücklich keine Haftung übernommen: dies gilt insbesondere, wenn die Ferienunterkunft aus der Gegenstände entwendet wurden, unverschlossen war. Für Wertgegenstände, auch solcher die im Safe/Schließfach verwahrt wurden, wird keine Haftung übernommen. Das Parken von Fahrzeugen aller Art einschließlich dem Abstellen von Fahrrädern und sonstigen Gegenständen auf dem Grundstück der SchleiFee geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung durch die SchleiFee wird ausdrücklich ausgeschlossen.

IX. Reklamationen. Stellt der Mieter bei Bezug der Ferienunterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht, bzw. stellt er Funktionsmängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus ggf. entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden. Mängel werden von der SchleiFee i.d.R. und nach Gegebenheit sofort beseitigt.

X. Schadensmeldung / Mitwirkungspflicht bei entstehenden Schäden. Schäden, die während der Mietzeit am gemieteten Objekt entstehen, sind sofort zu melden.
Erkennt der Mieter/Gast, dass durch plötzlich aufgetretene Leistungsstörungen Schäden am gemieteten Objekt entstehen können, so ist er verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, den Schaden abzuwenden oder so gering wie möglich zu halten bzw. zur Behebung der Störung beizutragen (z.B. Wasserrohrbruch).

XI. Allgemeines / Ausstattung / Endreinigung. Bei den Ferienunterkünften der SchleiFee handelt es sich um Nichtraucherräume; daher darf nur im Freien geraucht werden. Dies gilt für alle Zimmer und Appartments/Studios, sowie in allen öffentlichen Räumlichkeiten der Hotel - Residenz. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Beachten Sie bitte für die Regeln im Umgang mit offenem Feuer: Der Umgang mit offenem Feuer im Mietobjekt oder auf dem zugehörigen Grundstück ist ausdrücklich nur für die sachgemäße Anwendung bereitgehaltener Kamine und Holzofen-Saunen (zu verwenden ist ausschließlich bereitgestelltes Brennmaterial), sowie hoteleigenen Grillvorrichtung (nur mit handelsüblicher
Holzkohle oder Holzbriketts) gestattet. Bei durch Zuwiderhandlung entstandenen Schaden, übernimmt der Mieter/Gast die Haftung in vollem Umfange.

Die Räumlichkeiten werden in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte April beheizt.
Die Hausordnung in ihrer aktuellen Version ist Bestandteil des Vertrages. Im Interesse aller Gäste ist der hoteleigene Grün- und Gartenbereich für Hunde ausgeschlossen. Die SchleiFee liegt entlang Wanderwege, an denen Hunde zugelassen sind.

XII. Schlussbestimmungen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der SchleiFee Freizeit- und Hotel Betriebs KG. Im kaufmännischen Verkehr sind ausschließliche Gerichtsstände Eckernförde oder Schleswig, bzw. nähstgelegener Gerichtsort. Die SchleiFee Freizeit- und Hotel Betriebs KG kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der anderen  Bestimmungen nicht. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Alle ausgedruckten Endpreise gelten in Euro für die entsprechende Aufenthaltsdauer, bzw. den angegebenen Leistungsumfang bis auf Widerruf.


Stand 06/2024 - Änderungen vorbehalten

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